- Übernahme von Geschäftsführungsaufgaben und Mandaten im Rahmen der Strategieumsetzung oder der Optimierung ihrer Portfoliostruktur
- in Zwischenholdings ohne ausgeprägten aktiven Geschäftsbetrieb
- in Gesellschaften in Abwicklung
- in kaufmännischen Funktionen
- Übernahme von Mandaten in Aufsichtsgremien